Ärztlich angeordnete Psychotherapie über die Grundversicherung (Anordnungsmodell)

Seit dem 1. Juli 2022 werden Psychotherapien, die von kantonal zugelassenen Psychotherapeut:innen durchgeführt werden, von der Grundversicherung übernommen. Wir verfügen über die Zulassung des Kantons Zürich.

  • Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, wird eine ärztliche Anordnung benötigt.
  • Die Anordnung kann von einer Allgemeinmediziner:in, einer Psychiater:in oder einer Fachärzt:in für psychosomatische Medizin ausgestellt werden.
  • In Krisensituationen kann eine Ärzt:in aller Fachrichtungen eine Anordnung für eine Kurzzeittherapie ausstellen.
  • Eine Anordnung berechtigt zu 15 Sitzungen.
  • Nach diesen 15 Sitzungen ist ein Austausch zwischen der anordnenden Fachperson und der Psychotherapeut:in erforderlich, um allenfalls weitere 15 Sitzungen anzuordnen.
  • Sollte nach 30 Sitzungen eine Fortsetzung der Therapie notwendig sein, ist eine Kostengutsprache der zuständigen Krankenkasse notwendig, dafür muss ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden.