Ärztlich angeordnete Psychotherapie über die Grundversicherung (Anordnungsmodell)
Seit dem 1. Juli 2022 werden Psychotherapien, die von kantonal zugelassenen Psychotherapeut:innen durchgeführt werden, von der Grundversicherung übernommen. Wir verfügen über die Zulassung des Kantons Zürich.
- Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, wird eine ärztliche Anordnung benötigt.
- Die Anordnung kann von einer Allgemeinmediziner:in, einer Psychiater:in oder einer Fachärzt:in für psychosomatische Medizin ausgestellt werden.
- In Krisensituationen kann eine Ärzt:in aller Fachrichtungen eine Anordnung für eine Kurzzeittherapie ausstellen.
- Eine Anordnung berechtigt zu 15 Sitzungen.
- Nach diesen 15 Sitzungen ist ein Austausch zwischen der anordnenden Fachperson und der Psychotherapeut:in erforderlich, um allenfalls weitere 15 Sitzungen anzuordnen.
- Sollte nach 30 Sitzungen eine Fortsetzung der Therapie notwendig sein, ist eine Kostengutsprache der zuständigen Krankenkasse notwendig, dafür muss ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden.