Finanzierung

Die Kostenübernahme kann über verschiedene Wege geschehen:

  • Krankenkasse – Grundversicherung (Anordnungsmodell)
    Die Kosten werden, unter Berücksichtigung der Franchise und abzüglich des 10%igen Selbstbehalts, von der Grundversicherung übernommen. Sie brauchen hierzu eine ärztliche Verordnung. 
  • Selbstzahlung
    Sollten Sie keine Beteiligung der Krankenkasse wünschen, besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Behandlung selbst zu tragen. 
  • Unfallversicherung
    Stehen die Symptome im Zusammenhang mit einem Unfall, wird die Behandlung durch die Unfallversicherung übernommen.
  • Opferhilfe
    Stehen die Symptome im Zusammenhang mit einer Straftat, kann bei der kantonalen Opferhilfe Antrag auf Kostenübernahme für die Behandlung gestellt werden.

Im Verhinderungsfall bitten wir Sie, sich mindestens 24 Stunden vor dem Termin abzumelden. Andernfalls müssen wir Ihnen den vollen Betrag in Rechnung stellen. Besten Dank für Ihr Verständnis.